Zielsetzung der Ökologischen Infrastruktur ÖI
Ziel der ökologischen Infrastruktur ist die Sicherung der einheimischen Arten und ihrer Lebensräume durch die Bewahrung, Wiederherstellung und Entwicklung funktionsfähiger, ökologischer Wechselbeziehungen in der Landschaft. In diesem Sinne dient die ÖI auch der Stärkung verschiedener Ökosystemleistungen.
Die Diskussion der Zielsetzung spielt sich auf zwei Ebenen ab:
- Instrumentelle Ebene: Was soll mit der ÖI im Sinne eines Instruments des Naturschutzes bezweckt werden, wozu soll es eingesetzt werden? (gewisse Aspekte daraus sind auch bereits im Abschnitt „Mehrwert / Nutzen der ÖI“ zur Sprache gekommen)
- Inhaltliche Ebene: Was wird konkret als Zielsetzung für die ÖI bzw. deren Element angestrebt? Hierzu gehören quantitative Aspekte wie Flächenanteile – hier ist oft von einem Drittel der Landesfläche die Rede – wie auch qualitative Überlegungen wie Repräsentativität und Funktionalität.
Im Einzelnen verfolgt die Ökologische Infrastruktur die folgenden Ziele:
- Die ÖI sichert regionale Charakteristiken und Eigenarten der Biodiversität.
- Die ÖI beinhaltet ein möglichst repräsentatives Abbild der naturnahen Lebensräume (und Arten) und damit der Naturwerte der betreffenden Region.
- Kerngebiete für ausgewählte Zielarten und -lebensräume sichern, aufwerten, ergänzen und arrondieren, soweit es für das längerfristige Überleben der entsprechenden Arten und Lebensräume notwendig ist.
- Durch Stärkung und Ergänzung von Vernetzungsgebieten (wie etwa Korridore und Trittsteine) stellt die ÖI sicher, dass:
- gefährdete Populationen durch die Wiederherstellung des Individuenaustausches zwischen verinselten Vorkommen stabilisiert werden (Populationsverbund/ Metapopulationen, Sicherung der genetischen Vielfalt),
- Population von Arten langfristig überlebensfähig sind,
- Arten zwischen einzelnen Lebensräumen wechseln können,
- Wieder- und Neubesiedlung von Lebensräumen ermöglicht werden,
- Anpassungsprozesse an natürliche und anthropogen bedingte Dynamik ermöglicht werden. - Die ÖI dient zudem als Argumentations- und Kommunikationslinie, um die Anliegen von Natur- und Landschaftsschutz zu vertreten.
Um diese Ziele zu erfüllen und damit als funktionale ÖI zu gelten, muss die ÖI-Planung zeigen:
- Wieviele Flächen sind erforderlich?
- Welche Qualitätsansprüche müssen diese Flächen erfüllen?
- Und wo sollen die Flächen liegen?
Verschiedene Inputs hierzu liegen bereits vor: Hintergrund zur Zielsetzung der ÖI
Eine wesentliche Grundlage folgt im Herbst 2020: Link zur Zielsetzung ÖI Schweiz: Nationale Prioritäten und Ziele ÖI des Bundes aufgrund Bedarfsanalyse
Darauf basierend konkretisieren die Kantone die Zielsetzung der ÖI, zugeschnitten auf die Eigenheiten des jeweiligen Kantons.
Von einer funktionsfähigen
ökologischen Infrastruktur kann dann gesprochen werden, wenn die Kern- und
Vernetzungsgebiete in genügender Menge und in qualitativ hochwertiger Form in
die Landschaft integriert und die ökologischen Wechselbeziehungen zwischen und
innerhalb der Elemente der ökologischen Infrastruktur gewährleistet sind. Auch
die umgebende (Landschafts-) Matrix trägt zur Funktionsfähigkeit bei, z.B.
indem sie den Austausch und die Ausbreitung von Arten sowie die Qualität der Kern-
und Vernetzungsgebiete beeinflusst.