7-A: Pflege und Unterhalt der (neuen)
Objekte der ÖI regeln
Die Erfahrung zeigt, dass es oft einfacher ist, Flächen neu
zu gestalten als deren Qualität durch eine angepasste Pflege und Unterhalt über
Jahre hinweg zu halten oder gar zu fördern. Entsprechend dem Unterhalt bei den technischen
Infrastrukturen muss auch bei Unterhalt und Pflege der ÖI ausreichend
Aufmerksamkeit geschenkt werden. Das beinhaltet auch die Regeneration oder
Wiederherstellung degradierter Lebensräume.
Erläuterungen
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Anwendungsbeispiele
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Weiterführende Hinweise & Links
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