1-G: Weitere zu beachtende Punkte / Schnittstellen
Zu beachten sind hier u.a. folgende Punkte:
- Zusammenhang oder die Zusammenarbeit mit spezifischen Artenschutzanliegen, dabei auch etwa Umgang mit Reliktvorkommen besonderer Arten klären
- Klärung Einbezug Partner, andere Sektoren und Nutzergruppen - ab wann und mit welchem Ziel?
- Umgehen mit Reliktvorkommen besonderer Arten