1-B Zielrahmen Kanton - Ökologische Infrastruktur Mittelland ÖIM

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1-B: Zielrahmen auf kantonaler Ebene aufgreifen
 
Auf kantonaler Ebene bestehen u.U. weitere übergeordnete Zielsetzungen / Visionen/ Strategien, die der ÖI-Planung als Orientierung dienen. Es soll allerdings ausdrücklich in diesem Schritt noch keine Kompromissfindung mit Zielsetzungen anderer Sektoren erfolgen, sondern lediglich ein Anknüpfen an andere, übergeordnete Zielvorstellungen. Hierzu gehören bspw. auch Überlegungen in Richtung Ökosystemdienstleistungen sowie zu nachhaltiger Nutzung auf der gesamten Fläche.


Erläuterungen

  • Werden grundsätzliche Zielvorstellung für die ÖI zum betreffenden Raum entwickelt (im Sinne von «Zielbilder»)? Was für Referenzzustände werden beigezogen?
  • Inputs von allfälligen Parkprojekten im Kanton bzw. evtl. Abstimmungsbedarf?
  • Der Einbezug weiterer raumrelevanter Sektoren sowie Fachabteilungen in den Planungsprozess ÖI ist sinnvoll. Aber es sollte gewährleistet werden, dass eine Fachplanung realisiert werden kann, für die der fachlich ausgewiesene Bedarf im Fokus steht. Anliegen und Inputs aus anderen Politikbereichen sollen soweit möglich und sinnvoll in die ÖI-Planung einbezogen werden, aber der Charakter einer Fachplanung soll gewahrt bleiben.
  • Welcher Zeithorizont soll für die ÖI-Planung und deren Zielsetzung gelten? Wird der Rahmen der SBS CH – bis 2040 – übernommen oder soll auf kantonaler Ebene ein anderer Zeitrahmen gelten?
Weiterführende Hinweise & Links

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