7-B: Periodische Bilanzierung zum Stand der Umsetzung durchführen
Auf Basis der periodisch vorgesehenen Bilanzierungen (vgl. 6-C)
soll Bilanz gezogen werden. Daraus ergeben sich allenfalls Anpassungen auf
verschiedenen Ebenen. Wichtig ist in erster Linie die möglichst effektive und
effiziente Dokumentation der Umsetzung der ÖI als Basis für Anpassungen und
Korrekturen für die operative Ebene. Daneben sollen auch Hinweise aus Wirkungskontrollen
wie auch Monitoringprojekten beigezogen werden– allenfalls in Zusammenarbeit
mit Bund und Wissenschaft sowie anderen Kantonen.
Erläuterungen
pendent
Anwendungsbeispiele
Pendent
Weiterführende Hinweise & Links
pendent