HG Zielsetzung ÖI - Ökologische Infrastruktur Mittelland ÖIM

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Hintergrund: Grundlagen Ziele ÖI
Werkzeugkasten ÖIM www.öim.ch
Die Erarbeitung der ökologischen Infrastruktur stützt sich auf das aktuell vorhandene Wissen zu Ansprüchen von Arten und Lebensräumen. Daraus leiten sich die raumspezifischen Zielsetzungen gemäss Flächenart, Qualität, Grösse sowie Lage ab. Entsprechend sind auch Anforderungen an Funktionalität und Repräsentativität der ÖI zu erarbeiten.
 
Gezwungenermassen beschränken sich die Grundlagen auf den aktuellen Wissensstand und damit auf eine beschränkte Anzahl von Tier- und Pflanzengruppen. Zudem wird in der Regel eine weitere Einschränkung auf einige wenige Zielarten und -lebensräume für bestimmte Räume und Regionen nötig sein, damit eine effiziente Bearbeitung mit Vermittlung für die Akteure vor Ort möglich ist. Zweckmässig ist deshalb, die Umsetzung der ÖI mit einer Erfolgskontrolle zu begleiten, um periodisch eine Optimierung der Umsetzung vornehmen zu können.

  • Von Seiten BAFU werden als Zielwerte für die ÖI mind. 17% Schutzgebiete bzw. „Ausgewiesene Gebiete zum Schutz und zur Förderung der Biodiversität“ aufgrund internationaler Vereinbarungen angestrebt. Gemäss der Studie des Forums Biodiversität der scnat (Guntern et al. 2013) beträgt der Flächenbedarf zur Erhaltung der Biodiversität ca. ein Drittel der Landesfläche. Auf diesen Flächen hat die Erhaltung und Förderung der Biodiversität Vorrang. Weitere Nutzungen sind möglich, solange sie sich mit diesem Ziel vereinbaren lassen.
  • Die 17% Schutzgebiete leiten sich vom Aichi-Ziel 11 ab: Bis 2020: Mindestens 17 Prozent der Land- und Binnenwassergebiete und 10 Prozent der Küsten- und Meeresgebiete sind durch wirkungsvolle und gerecht gemanagte, ökologisch repräsentative und gut vernetzte Schutzgebietssysteme und andere wirksame gebietsbezogene Erhaltungsmassnahmen geschützt und in die umgebende terrestrische und marine Landschaft integriert. Dies betrifft insbesondere Gebiete von besonderer Bedeutung für biologische Vielfalt und Ökosystemleistungen.
 
Aus Sicht des Projekts ÖIM ist es aus Überlegungen zur Repräsentativität klar, dass die Zielwerte in jeder biogeographischen Region erreicht werden müssen und nicht nur gesamthaft für die Schweiz gelten sollen. Wie die Repräsentativität im Detail zu definieren ist, etwa unter Anwendung der Typologie von Delarze/Gonseth und entsprechender Verbreitung, muss noch näher diskutiert werden.

Neben den bisher diskutierten Flächenzielen müssen in der weiteren Bearbeitung auch die qualitativen Zielsetzungen konkretisiert werden. Jedicke (2015) hat fehlende Vorgaben zu Qualität (und Funktion) als einen Mangel bei der bisherigen Umsetzung des Konzepts eines Biotopverbunds bezeichnet. Schlussendlich muss eigentlich nicht das Erreichen von Flächenzielen die Messlatte für die ökologische Infrastruktur sein, sondern deren Funktions- und Tragfähigkeit (Resilienz).
 
Die Zielherleitung für die ÖI in einem bestimmten Planungsraum stützt sich daher einerseits auf die auf nationaler Ebene ausgewiesenen Defizit bei Flächenanteilen und Qualitäten bzgl. Biodiversität dar. Andererseits gilt es die populationsbiologisch begründeten Ansprüche von ÖI-Zielarten (z.B. Minimalareale und maximalen Ausbreitungsdistanzen) zu berücksichtigen. Auf diesen beiden Grundlagen stützt sich die Begründung der spezifischen Zielsetzung einer ÖI. Dies im Bewusstsein, dass diverse Wissenslücken bestehen und verschiedene Generalisierungen für eine praxisgerechte Planungsgrundlage nötig sind.
Weiterführende Hinweise und Links:
 
 
 
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