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4 · Welche Produkte der kantonalen ÖI-Fachplanungen können als relevante räumliche Grundlage beigezogen werden?

Antwort

Eine mögliche Basis stellen in der ÖI-Fachplanung abgegrenzte Schwerpunkträume (oder vergleichbare Abgrenzungen) dar. Je nach Art der Abgrenzung sind dabei für die Anwendung als Grundlage für die PrBL noch weitere Konkretisierungs- oder Differenzierungsschritte zweckmässig.

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Abb. 1: Abgrenzung der Schwerpunkträume gemäss ÖI-Fachplanung Kanton GL (Arbeitsversion).

In einigen Kantone liegen noch keine bereinigen Schwerpunkträume (SPR) vor oder sie sind sehr grossräumig oder aber sehr lokal abgegrenzt. Hier besteht die Möglichkeiten einer Lagesteuerung via Einbezug der Kern- und Vernetzungsgebiete (z.B. ergänzt durch eine Distanzanalyse oder die Anwendung von Puffern), welche in allen ÖI-Fachplanungen ausgewiesen wurden.
Vgl. hierzu auch:

Auch in Kantonen mit abgegrenzten Schwerpunkträumen kann es sein, dass da-mit in erster Linie vorhandene Werte abgedeckt sind, während Potenziale und vor allem Bedarf sowie Defizite erst in Teilen behandelt wurden. Hier haben verschie-dene Kantone Überlegungen angestellt, um mit weiteren Analysen u.a. auf Basis der ÖI-Fachplanung entsprechende Grundlagen für die PrBL bereit zu stellen.
Vgl. hierzu auch: