Antwort
In der Richtlinie des BLW zu den PrBL (PDF) ist eine Definition zu «ökologisch wertvollen Flächen» zu finden. Ein Kriterium betrifft dabei «Flächen innerhalb der Schwerpunkträume und Kerngebiete gemäss Fachplanung ÖI UND mit Massnahmen regionale Biodiversität». Das BLW hat hierzu in einer Ergänzung zum Protokoll zum ERFA3 PrBL (24.9.25) erläutert, dass die Kantone in ihren Projektentwürfen weitere Flächentypen als ökologisch wertvoll beantragen können. Damit wäre es beispielsweise möglich, auch Flächen innerhalb von einzelnen spezifischen Fördergebieten – beispielsweise Defiziträume abgestützt auf die ÖI-Fachplanung – als ökologisch wertvoll zu deklarieren (sofern darin auch Massnahmen zur regionalen Biodiversität umgesetzt werden).




