Antwort
Die Lagesteuerung auf Basis der ÖI-Fachplanung beinhaltet auch eine Regelung der Anreize bzw. Zulässigkeit von Massnahmen abhängig von der Lage der einzelnen Bewirtschaftungsflächen. Hier kann auf Basis der ÖI-Fachplanung ein Vorschlag ausgearbeitet werden, der etwa Anreize hinsichtlich Höhe des Beitrags abstuft oder innerhalb von Fördergebieten Massnahmen anbietet, die in anderen Räumen nicht abgegolten werden.
Eine Alternative zu einem wie oben dargestellten Ansatz ist, pro Massnahme einen entsprechend gültigen Perimeter zu definieren. Dies kann in einigen Fällen die ganze LN, in anderen spezifisch abgegrenzten Fördergebieten.




