Antwort
Die ÖI-Fachplanung der Kantone ist in den meisten Fällen nicht artbasiert aufgebaut. Deshalb lassen sich aus ihr nur in wenigen Situationen konkrete Hinweise zu einzelnen Arten ableiten. Im Rahmen der Artenförderung hingegen definieren viele Kantone für mehrere Arten spezifische Förder-Perimeter. Wenn solche Perimeter auch die Landwirtschaftsflächen (LN) oder das Sömmerungsgebiet (SöG) betreffen, sollte geprüft werden, ob sie in die PrBL aufgenommen werden sollen – gegebenenfalls als klar abgegrenzte, sehr spezifische Fördergebiete mit passenden Fördermassnahmen für die betreffenden Art(en).
Für die Auswahl geeigneter Ziel- und Leitarten können die Grundlagen der ÖI, insbesondere die Einteilung in Gilden, wertvolle Unterstützung bieten. Sie ermöglichen es, ein geeignetes Set an Ziel- und Leitarten festzulegen, bei Bedarf auch differenziert nach Teilräumen oder Ebenen.
Es soll trotzdem beachtet werden, dass sowohl die ÖI-Planung als auch die PrBL eher Instrumente für die ökologische Aufwertung von Lebensräumen zur allgemeinen Förderung der Biodiversität sind. Die Indikatorarten und Gilden der ÖI-Fachplanung können trotzdem gut berücksichtigt werden, obwohl die PrBL spezifische Artenförderungsprogramme nicht ersetzen können und als komplementär dazu gelten.




