Antwort
Kerngebiete (KG) weisen per Definition bereits einen grossen Naturschutzwert auf. Je nach Planungsansatz im Kanton liegen aber nicht unbedingt alle KG innerhalb von Schwerpunkträumen. Es kann daher sinnvoll sein, diese KG analog zu den Schwerpunkträumen zu behandeln und als Teil der Fördergebiete der PrBL zu behandeln (evtl. ergänzt mit einem Pufferbereich).




