03 | ÖI im Landwirtschaftsgebiet

Vorgehensweise GL zu ÖI und PrBL

Im Kanton Glarus sind erste Überlegungen angestellt worden, wie die ÖI-Planung für die Verwendung als Grundlage für die Projekte regionale Biodiversität und Landschaftsqualität (PrBL) konkretisiert werden können.

  Beitrag
Charakter
Vorgehen
Raumbezug
Kanton GL
Datum
September 2025
Vorgehen

Die Konkretisierung der ÖI-Fachplanung für die PrBL folgt diesen Schritten:


    A. Geeignete Grundlage aus der ÖI-Fachplanung auswählen für Fördergebiete PrBL
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Abb. 1: Schwerpunkträume der ÖI-Planung im Kanton Glarus (Arbeitsfassung).
Im Kanton Glarus dienen die in der ÖI-Planung abgegrenzten Schwerpunkträume als Grundlage für die Lagesteuerung beim kantonalen PrBL-Projekt. Diese Schwerpunkträume decken sowohl Räume mit bestehenden hohen Naturwerten ab wie auch Defiziträume, in denen Bedarf für zusätzliche ökologisch wertvolle Flächen besteht.

Da mehrere Typen von Schwerpunkträumen für die LN von geringer Bedeutung sind und um die Handhabung zu vereinfachen, wurden einige Typen zusammengefasst.

Daraus resultierte der in der folgenden Abbildung 2 dargestellte Vorschlag mit drei Typen von Fördergebieten für die PrBL auf Basis der ÖI-Fachplanung des Kantons:
  • Trockenlebensräume (in rot)
  • Feuchtlebensräume (in blau)
  • Strukturen, Trittsteine, Korridore (in gelb)
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Abb. 2: Drei Typen von Fördergebieten für die PrBL auf Basis der ÖI-Fachplanung des Kantons (Arbeitsfassung).
Um die Abdeckung der LN besser darstellen zu können, sind die Fördergebiete oben bereits annähernd auf die LN zugeschnitten. Für die weitere Kommunikation werden die SPR insgesamt verwendet, damit deren Darstellung verständlicher ist. Eine Zuweisung einzelner Parzellen und Bewirtschaftungsflächen zu einem Fördergebiet muss dann ohnehin jeweils direkt im GIS-System vorgenommen werden – vgl. unten Schritt E.


    B. Zielsetzung hinsichtlich PrBL aus Sicht ÖI schärfen
Auf Basis der ÖI-Fachplanung des Kantons wurden die drei Typen grob wie folgt charakterisiert:

Trockenlebensräume (rot)
  • Arten- und strukturreiche Trockenlebensräume in mittleren Lagen mit wertvollem Struktur- und Nutzungsmosaik sowie enger Verzahnung von Offenland und Wald erhalten und wo nötig ergänzen.
  • Basiert auf dem Schwerpunktraum (SPR) «Hotspots trocken» der ÖI-Planung.
  • Umfasst auch die ausserhalb des SPR liegenden KG trocken (v.a. TWW, kant. Trockenlebensräume, NHG-Verträge Magerwiesen).
Feuchtlebensräume (blau)
  • Bestehende Moorgebiete mit angrenzenden Flächen in ausreichender ökologischer Qualität erhalten, Fokus auf Sicherung der bestehenden Flächen sowie Aufwertungen, Arrondierungen und Pufferung wo nötig.
  • Basiert auf dem Schwerpunktraum (SPR) «Hotspots feucht» der ÖI-Planung plus Teile aus SPR Feuchtwälder sowie Teile SPR Linthebene (v.a. Raum Niederriet).
  • Umfasst auch die ausserhalb des SPR liegenden KG feucht (v.a. HM, FM, Auen, IANB, kant. Feuchtlebensräume, NHG-Verträge Streuewiesen und Moore).
Strukturen, Trittsteine, Korridore (gelb)
  • Der Fokus liegt auf Sicherung und Förderung von strukturreichen Flächen als Vernetzungsgebiete, Korridore und Trittsteine sowie auf dem Schliessen von Lücken mit zusätzlichen Trittsteinen.
  • Basiert auf den Schwerpunkträumen (SPR) «Gewässersystem», «Mosaik & Waldrand» der ÖI-Planung plus Teile aus SPR «Diverses» sowie Teile SPR Linthebene (v.a. Korridore).
  • Zwei zusätzliche Korridore gemäss Aktionsplan Kleinmusteliden wurden ergänzt. Zudem erfolgte ein Abgleich mit den aktuellen Umsetzungsperimetern der Massnahmenplanung Wildtierkorridore.

    C. Differenzieren / Ergänzen / Vereinfachen
Der Zusammenzug in drei Typen von Fördergebieten wurde grundsätzlich als tauglicher und auch in der Praxis umsetzbarer Weg angesehen. Es wurde jedoch festgestellt, dass aufgrund der Abstützung der ÖI-Planung auch auf die bestehenden BFF ein sehr grosser Anteil der bestehenden BFF in den Schwerpunkträumen liegt (in der Grössenordnung von 85%).

Um die Lagesteuerung noch stärker auf den in der ÖI-Planung ausgewiesenen Bedarf auszurichten, wurden ergänzend noch Teilflächen abgegrenzt, welche einen besonderen Bedarf an zusätzlichen BFF aufweisen. Diese Abgrenzung stützt sich auf verschiedene Analysen im Rahmen der ÖI-Planung, weist auf fehlende Vernetzungen sowie isolierte Kerngebiet hin und bezieht bspw. auch beeinträchtigte und unterbrochene Wildtierkorridore mit ein.
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Abb. 3: In grün dargestellt sind die Teilflächen mit erhöhtem Bedarf, die in der PrBL etwa zu erhöhten Anreizen für Neuschaffungen von BFF genutzt werden könnten. Dies ist als fachlicher Input seitens ÖI-Planung zu verstehen ist, der noch im weiteren Prozess der Projekterarbeitung zu bereinigen ist. (Arbeitsfassung)


    D. Verknüpfung Massnahmen – Fördergebiete – Anreize – Zielsetzung
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Abb. 4
Aktuell hat die Diskussion zu den Massnahmen, der Ergänzung und Differenzierung der vorgeschlagenen Bundesmassnahmen sowie den damit verbundenen Beiträgen sowie Anforderungen hinsichtlich Lage noch nicht stattgefunden.

Die Idee ist, hier eine Verknüpfung zwischen den Fördergebieten und den einzelnen Massnahmen im Stile dieser Darstellung zu finden. Dabei ist auch die Charakterisierung gemäss BLW in Teilgebiete sowie Gebiete mit Zusatzbeitrag zu beachten.


    E. Vorgaben für Anwendung festlegen
Es ist eine Checkliste in Erarbeitung, welche die Anwendung der oben dargestellten Abgrenzung der Fördergebiete regelt. Hier wird bspw. festgelegt, dass eine Bewirtschaftungsfläche zu mind. 50% innerhalb des Fördergebiets liegen muss, damit die entsprechenden Vorgaben, Anforderungen und Abgeltungen anwendbar sind.

Zudem wird auch der Umgang mit Ausnahmen für den Lagebonus geregelt sowie der Umgang mit Anpassungen der Abgrenzungen.



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