03 | ÖI im Landwirtschaftsgebiet

Übersicht «ÖI im Landwirtschaftsgebiet»

Die kantonalen ÖI-Planungen bilden eine zentrale fachliche Grundlage für die inhaltliche und räumliche Schwerpunktsetzung zur Stärkung und Förderung der Biodiversität. Ein wichtiger Partner für die Umsetzung ist die Landwirtschaft mit verschiedenen Projekten.

  Beitrag
Charakter
Übersicht
Raumbezug
Ganze Schweiz
Datum
Juli 2025

Im Landwirtschaftsgebiet besteht insbesondere in der Tal- und Hügelzone ein deutliches Defizit bei der Biodiversität. In vielen Regionen ist der Anteil der Flächen mit ökologisch ausreichender Qualität (UZL-Qualität) unter den Werten gemäss den Umweltzielen Landwirtschaft. Dies wird durch die Erhebungen von ALLEMA bestätigt wie auch durch verschiedene Analysen im Rahmen der ÖI-Fachplanungen einzelner Kantone. Diese Planungen der Kantone zeigen den Handlungsbedarf hinsichtlich Biodiversität auf und weisen räumliche Schwerpunkte für die künftige Umsetzung aus. Damit bieten sie eine wesentliche fachliche Grundlage für Projekte regionale Biodiversität und Landschaftsqualität (PrBL), Projekte zur Strukturverbesserung (Meliorationen), der Umsetzung des Gewässerraums oder zur Sicherung von ausgewiesenen neuen Kerngebieten gemäss den Fachplanungen ÖI.

Die FÖI ist eine flächendeckende Fachplanung und liefert einen sektorübergreifenden Überblick über alle bekannten Werte und Potenziale in der Landschaft. Sie setzt inhaltliche und räumliche Schwerpunkte, welche als Grundlage zur Umsetzung dient. Für die konkrete Massnahmenplanung müssen einzelne Elemente konkretisiert und sektorbezogen zusammengestellt werden.

Die FÖI liefert Vorgaben zur Lagesteuerung von Massnahmen. Auf Basis der Abgrenzung von räumlichen Schwerpunkten wie etwa den Schwerpunkträumen (SPR) ist eine Lagesteuerung von Massnahmen möglich. Hierzu erscheint es sinnvoll, spezifisch für die PrBL Fördergebiete abzugrenzen, die sich auf die LN (und evtl. SöG) beschränken und damit eine sektorspezifische Präzisierung liefern.

Die FÖI liefert Inputs und Vorgaben für die Ausrichtung der Massnahmen. Mit dem in den FÖI ausgewiesenen Handlungsbedarf sowie der inhaltlichen Ausrichtung der Schwerpunkträume (etwa nach Teilebenen, Qualitäten oder den Stossrichtungen Betrieb, Ausbau, Ergänzung) können Vorgaben für die Ausrichtung von Massnahmen (inkl. Bewirtschaftungsanforderungen) für die PrBL vorgeschlagen werden.

Die FÖI dient als fachliche Grundlage für Flächenziele. Soweit bereits vorhanden, können Flächenziele gemäss den kantonalen FÖI als Vorgaben für die PrBL verwendet werden. Liegen diese Ziele noch zu wenig spezifisch vor, können die entsprechenden Ziele gemäss Landschaftskonzept Schweiz (LKS) als Richtlinie verwendet werden. Wichtig ist zu beachten, dass eine Fokussierung und ein Zusammenzug nötig sind, um die grundsätzlichen Anliegen der FÖI in eine praxisgerechte Form für die Anwendung in den PrBL bereit zu stellen.



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