01 | Schritte zur Umsetzung der ÖI

Kurzfassung ÖI-Planung Kt. Glarus

Der Kanton Glarus hat in Entwurfsform eine Kurzfassung zur vorliegenden ÖI-Fachplanung und deren Erarbeitung erstellt. Damit soll die ÖI-Planung und vor allem deren Ergebnisse einem breiteren Publikum kurz nähergebracht werden.

  Beitrag
Charakter
Vorschlag
Raumbezug
Kanton
Datum
November 2025

  Inhaltsübersicht

Einstieg

Der Kanton Glarus hat in den Jahren 2022/2023 eine umfassende Planung für die Ökologische Infrastruktur (ÖI) erarbeitet. Sie stützt sich auf vorhandene Geodaten, schweizweite Analysen zu Naturwerten, Potenzialen und Bedürfnissen sowie auf kantonale Auswertungen und Modellierungen. Im Folgenden sind die wichtigsten Informationen zu dieser Planung kurz zusammengefasst.


Was ist die Ökologische Infrastruktur (Öl)?

Die Ökologische Infrastruktur der Schweiz (ÖI) ist ein Netzwerk wichtiger Naturflächen. Sie werden so geplant und miteinander verbunden, dass Tiere und Pflan-zen genügend geeignete Lebensräume finden. Die ÖI ist entscheidend für den Erhalt der heimischen Arten. Sie sorgt dafür, dass alle Arten genug Nahrung, Rückzugsorte und Bewegungsräume haben.

Die ÖI-Planung umfasst die gesamte Fläche eines Kantons. Sie berücksichtigt alle ökologisch wichtigen Bereiche – dazu gehören Gewässer, Wälder, alpine Räume, Landwirtschaftsflächen, Siedlungen und auch Gebiete entlang von Strassen und Bahnlinien.


Wo liegen die Naturwert im Kanton Glarus? (Ausgangszustand ÖI)

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Abb. 1: Kern- und Vernetzungsgebiete im Kanton Glarus.

Aufgrund der vorhandenen Datengrundlagen wurden im Sinne eines Ausgangszustands alle vorhandenen Naturwerte zusammengestellt. Dabei wurden Kerngebiete und Vernetzungsgebiete unterschieden. Zu den Kerngebieten zählen bestehende Schutzgebiete und weitere Gebiete mit besonders hohen Naturwerten. Vernetzungsgebiete ergänzen und vernetzen die Kerngebiete und stellen Trittsteine dar, welche für die Durchlässigkeit der Landschaft wichtig sind.

Nicht dargestellt ist in der Abbildung hier die Gliederung in die Teilebenen Trocken- und Feuchtlebensräume sowie Mosaiklebensräume und Landschaftsverbindungen.


Schwerpunkträume gemäss ÖI-Planung Kt. Glarus

Gestützt auf den Ausgangszustand, also den Standorten mit bestehenden hohen Naturwerten, und ergänzt mit weiteren Analysen wie etwa zu Potenzialen sowie zu fehlenden Vernetzungen wurden als Teil der ÖI-Planung auch Schwerpunkträume abgegrenzt. Diese zeigen auf, auf welche Räume sich zukünftige Massnahmen zur Förderung und Stärkung der Naturwerte im Kanton fokussieren sollten. Sie dienen damit als Planungsinstrument für einen wirkungsvollen Einsatz finanzieller Mittel und der Fokussierung von Massnahmen zu Vernetzung und Naturschutzförderung.

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Abb. 2: Fachplanung Ökologische Infrastruktur Kt. Glarus. Schwerpunkträume der Kategorien 1-6 und 8.

Dabei wurden mehrere Typen von Schwerpunkträumen unterschieden:

  • 1-Linthebene: Grosse Naturwerte vernetzen
  • 2-Gewässersystem: Lebensräume aufwerten und Vernetzungsachsen sichern
  • 3-Hotspots trocken: Flächen mit hoher Artenvielfalt v.a. in mittleren Lagen erhalten und deren Vernetzung fördern
  • 4-Hotspots feucht: Moorgebiete v.a. in mittleren & höheren Lagen erhalten und aufwerten
  • 5-Wälder feucht: Vernetzung von schutzwürdigen Wäldern & Waldreservaten mit Feuchtgebieten fördern
  • 6-Mosaik: Waldränder und Korridore als wichtige Trittsteine v.a. im Talgebiet aufwerten und ergänzen
  • 7-Potenziale in Jagdbanngebieten nutzen
  • 8-Lebensraummosaike: Ausgewählte weitere Schwerpunkte erhalten

Ausserdem wurden die Siedlungsgebiete als weiteren Schwerpunktraum zur Förderung der Siedlungsökologie sowie ein Vorsorgeperimeter im alpinen Raum abgegrenzt.

Das Vorgehen zur ÖI-Planung, die verwendeten Datengrundlagen sowie die durchgeführten Analysen und weitere Angaben zur Erarbeitung sind in einem Begleitbericht zusammengestellt. Das Vorgehen richtet sich nach der Arbeitshilfe des BAFU und berücksichtigt die vom BAFU vorgegebenen Grundlagen.


Wie geht es nun weiter?

Die Planungsarbeiten für die ÖI-Fachplanung des Kantons Glarus in einer Version 2024 sind abgeschlossen. Der Stand der grundlegenden Daten stammt vom Winter 2023/2024. Im Projektteam vertreten waren die betroffenen kantonalen Fachstellen und die drei Gemeinden sowie die Kantonale Natur- und Heimatschutzkommission, ausserdem wurden die Arbeiten von einem externen Fachexperten aus der Wissenschaft begleitet. Zusätzlich wurden Vorgehenweise und erste Zwischenergebnisse mehrmals in einer Interessengruppe mit VertreterInnen verschiedener Verbände vorgestellt und diskutiert.

Die ÖI-Planung stellt dabei eine wesentliche Grundlage für die kantonale Biodiversitätsstrategie dar. Zu diesen beiden Grundlagen für die weitere Naturschutzarbeit fand eine breit abgestützte Vernehmlassung statt. Nun steht die Umsetzung der vorgeschlagenen Massnahmen an.


Auftrag und Vorgabe, gesetzliche Abstützung

Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat mit allen Kantonen die Erarbeitung einer Fachplanung ÖI (FÖI) inklusive einem kantonalen Gesamtkonzept zur Arten- und Lebensraumförderung sowie Vernetzungsplanung vereinbart (Programmziel 1 der Programmvereinbarung im Bereich Naturschutz 2020–2024).

Die Planung der ökologischen Infrastruktur entspricht einem Auftrag im RPG: Gemäss Art. 6 Abs. 2 Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG) sind die Kantone beauftragt Grundlagen zu erarbeiten, «in denen sie feststellen, welche Gebiete […] als natürliche Lebensgrundlage bedeutsam sind».

Das Landschaftskonzept Schweiz (2020; LKS) hält als behördenverbindliches Instrument nach Art. 13 RPG im Ziel 6 fest, dass hochwertige Lebensräume zu sichern und zu vernetzen sind. In den Sachzielen «Landschaftspolitik, Natur- und Heimatschutz» wird das Ziel 5. A «Ökologische Infrastruktur» wie folgt präzisiert: «Sektoralpolitiken auf Stufe Bund und Kantone leisten ihren Beitrag zur Erhaltung, Aufwertung, zielgerichteten Erweiterung und Vernetzung der wertvollen natürlichen und naturnahen Lebensräume, zu ihrer stufengerechten flächendeckenden Sicherung, zu ihrem Unterhalt und ihrer Weiterentwicklung, ihrer grenzüberschreitenden Vernetzung sowie zur Wiederherstellung bei funktionalen Beeinträchtigungen.»


Wie erfolgte die Erarbeitung der ÖI-Planung?

Die Erarbeitung der ÖI erfolgte im Wesentlichen in vier Schritten: 1. Ausgangszustand gemäss Vorgaben BAFU ermitteln, 2. Datenbasis aus kantonaler Sicht ergänzen und differenzieren, 3. Analysen zu Potenzialen und Defiziten und 4. Schwerpunkte mit Handlungsbedarf räumlich abgrenzen.

1. Ausgangszustand gemäss Vorgaben BAFU ermitteln

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Abb. 3: In einem ersten Schritt werden die vorhandenen Geodaten gemäss der Arbeitshilfe des BAFU zusammengestellt, gegliedert und als Ausgangszustand dargestellt. Daraus ergibt sich eine Übersicht, wo noch Naturwerte vorhanden sind.

2. Datenbasis aus kantonaler Sicht ergänzen & differenzieren

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Abb. 4: Es erfolgt eine Ergänzung und teilweise auch Differenzierung der nationalen Geodaten anhand weiterer Daten und Analysen auf Ebene des Kantons. Nicht zu allen bestehenden Naturwerten liegen bereits bereinigte Daten vor, daher erfolgen hier teilweise auch erste Abschätzungen und Modellierungen. Daraus resultiert ein ergänzter Ausgangszustand, in welchem teilweise bereits auch stärker die Funktionalität der ÖI abgebildet wird.

3. Analysen zu Potenzialen und Defiziten

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Abb. 5: Diese Analysen werden in einem dritten Schritt ausgedehnt, um nebst dem aktuellen Zustand auch Potenziale und Defizite zu ermitteln. Damit wird ermittelt, wo Bedarf besteht, die ÖI zu ergänzen und zu stärken sowie wo entsprechend geeignete Potenziale vorhanden sind. Auswertungen InfoSpecies als schweizweite Grundlage.
Je nach Kanton auch Blick auf Siedlung sowie in den alpinen Raum.

4. Schwerpunkte mit Handlungsbedarf räumlich abgrenzen

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Abb. 6: Als Ergebnis der FÖI wird auf dieser Basis schliesslich eine räumliche und inhaltliche Schwerpunktsetzung vorgenommen. Dieses Ergebnis, etwa in Form von „Schwerpunkträumen der ÖI“ dient als Ausgangspunkt für die Prioritätensetzung von Massnahmen sowie als Entscheidungsgrundlage für die Zusammenarbeit mit weiteren Sektoren.


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