HG Schwerpunkte - Ökologische Infrastruktur Mittelland ÖIM

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Hintergrund: Schwerpunkträume abgrenzen
Werkzeugkasten ÖIM www.öim.ch
Zu welchen Abgrenzungen für Schwerpunkte, Schwerpunkträume führen die Überlegungen der Funktionsanalyse und die zu Schwerpunkten und Prioritäten? Macht eine Differenzierung nach Betrachtungsebenen wie ÖI-Typen oder Gilden Sinn oder erfolgt bereits eine Zusammenfassung? Was für Schwerpunkte ergeben sich für die ÖI gemäss dem in Modul 1 definierten Zielrahmen?

Wichtig zu beachten ist, dass die aufgezeigten Analysen lediglich auf dem (teilweise wohl nicht mehr ganz aktuellen) Datenbestand sowie Modellen mit diversen Annahmen beruhen. Eine Verifizierung mit Kenntnissen lokaler ExpertInnen, evtl. auch gezielte Feldbegehungen mindestens von bisher kaum bekannten Hotspots oder besonders konfliktträchtigen Räumen ist auf jeden Fall empfehlenswert (vgl. auch Modul 5-E).

Zu klären ist zudem, ob wirklich alle KG gemäss Ist-Zustand (und teilweise auch VG) durch Schwerpunkträume abgedeckt sein sollen. Denkbar ist, hier etwa sicherzustellen, dass alle KG ab einer gewissen Bedeutung oder Grösse Teil der ÖI sein sollen. Allerdings kann es auch Sinn machen, für sehr isoliert liegende KG andere Schutz- und Förderstrategien neben der ÖI vorzusehen, etwa im Rahmen des Artenschutzes.

Ohnehin stellt sich mit der Abgrenzung von Schwerpunkträumen auch die Frage, wie der Naturschutz für die Räume ausserhalb aussehen soll. Die ÖI-Planung soll dazu dienen, für Aufwertung Prioritäten zu setzen und ein funktionales Netz von Lebensräumen zu vervollständigen und aufzuwerten. Entsprechend soll die ÖI-Planung dazu dienen, dass Aufwertungen und Neuschaffungen in erster Linie innerhalb der Schwerpunkträume realisiert werden sollen. Ausserhalb der Schwerpunkträume soll der aktuelle Zustand mindestens gehalten werden, aber trotzdem auch punktuell Chancen zu Verbesserungen genutzt werden. Zudem werden auch verschiedene spezifische Artenschutzmassnahmen ausserhalb der Schwerpunkträume umgesetzt werden.

Die ÖI-Planung ist eine dynamische Planungsgrundlage – entsprechend muss auch eine Anpassung der Abgrenzung der Schwerpunkträume angedacht werden. Einerseits kann dies bereits bei der Umsetzung vor Ort der Fall sein: Die Abgrenzung als „Raum“ lässt ja bewusst einen gewissen Spielraum, um Chancen zu nutzen, aber auch um auf die Verhältnisse vor Ort einzugehen, die ja bei einer kantonsweisen Planung kaum abschliessend berücksichtigt werden können. Andererseits können im Laufe der Zeit auch neue Erkenntnisse, neue Artvorkommen oder neue Ansprüche auftauchen, die eine Anpassung der Abgrenzungen begründen können.

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